Beitragsordnung

Freunde der Parkeisenbahn Wuhlheide e. V.

Gültig ab 01.01.2019

in der Fassung des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 18.03.2018


Zum Download: Beitragsordnung im pdf-Format


§1
Beitragshöhe

  1. Die Beitragsordnung gilt für alle aktiven und fördernden Mitglieder des Vereins „Freunde der Parkeisenbahn Wuhlheide e.V.“ (FPW).
  2. Die Beitragsordnung regelt die Höhe, die Fälligkeit und die Zahlungsweise der Mitgliedsbeiträge. Spenden und andere Zuwendungen an den Verein sind nicht Gegenstand dieser Beitragsordnung.
  3. Die Beitragsordnung hat Gültigkeit, bis sie durch die Mitgliederversammlung geändert oder aufgehoben wird.

§2
Zweck des Vereins

  1. Die Höhe des Beitrages für aktive Mitglieder wird auf 60,00 Euro pro Jahr (5,00 Euro pro Monat) festgelegt. Weiterhin unterstützen sie 30 Stunden im Jahr den Verein aktiv gemäß § 4(2) der Satzung.
  2. Die Höhe des Beitrages für fördernde Mitglieder wird auf 120,00 Euro pro Jahr (10,00 Euro pro Monat) festgelegt.
  3. Mitglieder, die gleichzeitig Mitglied im Verein „Schmalspurbahn-Freunde Berlin – Förderer der Berliner Parkeisenbahn e.V.“ sind, haben den Status eines fördernden Mitgliedes, zahlen aber den Beitrag eines aktiven Mitgliedes.
  4. Der Beitrag ermäßigt sich um 50% für Schüler, Auszubildende, Studenten in Vollzeit, Senioren, Bezieher von Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II, Vorruhestands- und Altersübergangsgeld, Bundesfreiwilligendienstleistende oder Teilnehmer am freiwilligen sozialen/ökologischen Jahr bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises, sowie für Eltern, deren Kinder am Kurssystem der Berliner Parkeisenbahn gGmbH teilnehmen.
  5. Die Mitgliedsbeiträge sind bis zum 31. März des laufenden Jahres auf das Vereinskonto zu überweisen.
  6. Wird durch eines der Mitglieder einmalig oder dauerhaft ein höherer Betrag gezahlt als vorstehend festgelegt, wird der Differenzbetrag als allgemeine Spende behandelt

§3
Inkrafttreten

Die Beitragsordnung ist in der vorliegenden Form am 18.03.2018 von der Mitgliederversammlung des Vereins beschlossen worden. Sie tritt zum 01.01.2019 in Kraft.